Ihr Water of Life Beteiligungsmodell

"...häufig gestellte Fragen!"

Für Sie haben wir einige Fragen beantwortet. Wir freuen uns auf Ihre Fragen. Es ist uns sehr wichtig Sie gleich hier zu beantworten und zu veröffentlichen. Schreiben Sie uns bitte!

Muss der Darlehensgeber Einkommenssteuer oder Kapitalertragssteuer entrichten?

Grundsätzlich sind Zinserträge zu versteuern, auch wenn die Auszahlung als Water of Life -Einkaufsgutschein erfolgt. Wenn Sie jedoch nicht selbständig erwerbstätig sind, können Sie zusätzlich zu Ihrem Gehalt Einkünfte bis zu EUR 730,– pro Jahr steuerfrei beziehen. D. h.: Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 24.333,– (bei 4 %) bzw. EUR 36.500,– (bei 7 %) müssen Sie die Zinseinkünfte daraus nicht versteuern. Auch die Water of Life führt von Ihren Zinsen keine KEST (Kapitalertragssteuer) ab. Das dürfen/müssen nur Banken.

Geht Ihr zusätzliches Einkommen über EUR 730,– pro Jahr hinaus, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererkärung verpflichtet. Wie in Österreich üblich, gibt es eine komplizierte Einschleifregelung: Nur das Doppelte des EUR 730,– pro Jahr übersteigenden Betrages ist voll steuerpflichtig.

Beispiel: Ihr Gewinn beträgt EUR 1.200,–. Davon werden die steuerfreien EUR 730,– abgezogen = EUR 470,–. Das Doppelte davon ist EUR 940,–. Um diese EUR 940,– erhöht sich Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Ab zusätzlichen Einkünften von EUR 1.460,– ist der Betrag voll zu versteuern.

Ist das Water of Life - Darlehensmodell gesetzlich gedeckt?

Gibt es Probleme mit der Finanzmarktaufsicht?

Bei unserem Modell handelt es sich um ein sogenanntes „qualifiziert
nachrangiges Darlehen“ im Rahmen des am 1.9.2015 in Kraft getretenen
Alternativfinanzierungsgesetzes. Wir haben damit eine auch rechtlich
saubere Lösung gefunden.

Was passiert nach Ablauf der Mindestvertragsdauer?

Was passiert nach 5 Jahren, also nach Ablauf des Vertrages, wenn der
Darlehensgeber den Vertrag verlängern möchte: Beträgt die Verzinsung
dann ebenfalls 7% bzw. 4 % pro Jahr?

Nach Ablauf von 5 Jahren kann sowohl der Darlehensgeber als auch die Water of Life das Darlehen kündigen. Falls keine der beiden Vertragsparteien das Darlehen kündigt, läuft das Darlehen mit denselben Konditionen weiter. Im Falle einer Kündigung wird der gesamte Darlehensbetrag an den Darlehensgeber zurückerstattet und der Vertrag erlischt.

Was passiert, wenn Water of Life insolvent wird?

Die Water of Life GmbH ist nicht insolvenzgefährdet. Das Unternehmen wurde 2015 gegründet und verfügt über eine Gruppe von kapitalstarken Gesellschaftern. Auch die aktuelle Entwicklung ist erfreulich, die Zukunftschancen sind sehr groß.

Die Darlehensgeber bekommen von uns umfassende Informationen, jährlich die aktuellen Bilanzkennzahlen sowie die Möglichkeit, sich persönlich in unserem Betrieb über den Fortgang der Geschäfte genau zu informieren.

Es besteht völlige Transparenz. Rein rechtlich wird bei einer Insolvenz die Forderung aus dem nachrangigen Darlehen nach Rückerstattung des nicht nachrangigen Fremdkapitals (z. B. Bankkredite) abgegolten. Dies führt in der Regel zu einem Verlust eines Teils oder auch des gesamten Kapitals für den Darlehensgeber. Eine Insolvenz ist daher noch unwahrscheinlicher und die Nachrangigkeit kein wesentlicher Nachteil.

Kann ich den Darlehensvertrag an eine andere Person weitergeben?

Nein, die Übertragbarkeit des Darlehens ist ausgeschlossen.

Was passiert mit dem Guthaben des Darlehensgebers im Todesfall?

Das Darlehen ist eine Forderung gegenüber Water of Life, die in die Verlassenschaft des(r) Verstorbenen fällt. Das heißt, diese Forderung bleibt aufrecht und geht auf die gesetzlichen Erben über.

Welchen Einfluss hat das Alternativfinanzierungsgesetz auf bestehende Darlehen?

Durch dieses Gesetz ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nur für Darlehensverträge ab 1.9.2015.

Welche Beträge können aufgrund der neuen Rechtslage angelegt werden?

Für neue Verträge gilt, dass Darlehen pro DarlehensgeberIn grundsätzlich mit einem Betrag von EUR 5.000,– pro Jahr beschränkt sind. Bei EUR 5.000,– übersteigenden Darlehen ist vom DarlehensgeberIn auf einem eigenen Formblatt bei Abschluss des Darlehensvertrages zu erklären, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über 12 Monate gerechnet) oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.

Kann ich mein Geld anonym anlegen?

Nein. Wir haben sowohl die Bestimmungen des Alternativfinanzierungsgesetzes als auch die Bestimmungen nach dem Geldwäschegesetz zu befolgen. Deshalb sind wir verpflichtet, die Identität aller unserer DarlehensgeberInnen zu überprüfen. Darüber hinaus sind wir bei Beträgen über EUR 15.000,– verpflichtet, die Bestimmungen über Maßnahmen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten. Dazu müssen wir die Identität des Anlegers überprüfen und benötigen für das Zustandekommen des Darlehensvertrages die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter +43 664 444 9337 (Dr. Johannes Pfaffenhuemer CEO) oder per E-Mail unter office@wateroflife.at.